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Information zu KI-Kennzeichnungspflichten laut EU AI Act

Verfasst von Florian Triller-Windisch

Dieser Artikel hilft dir einzuschätzen, ob du Inhalte, die du über Swat.io veröffentlichst, als KI-generiert kennzeichnen musst. Es werden hier ausschließlich Inhalte behandelt, die über Swat.io publiziert werden: Also alle Post-Typen im Publisher sowie die Antworten im Community-Management in der Swat.io Inbox.

Ab wann gilt das und für wen?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. Sie regeln, wann KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte offengelegt werden müssen. Als veröffentlichende Stelle (im Gesetz "Betreiber" genannt) musst du in einigen wenigen Fällen kenntlich machen, dass ein Inhalt mithilfe von KI entstanden ist.

Die verbindlichen Grundlagen kommen von der EU-Kommission. Maßgeblich sind die am 20. Juli 2026 final angenommenen Fassungen:

Eine kurze Einordnung

Für den allergrößten Teil der Inhalte, die du über Swat.io veröffentlichst, brauchst du kein Label. Wenn du KI nutzt, um einen Text zu entwerfen oder zu verfeinern und ein Mensch diesen Text vor dem Posten prüft, ist keine Kennzeichnung nötig. Das deckt den normalen Alltag ab: Captions in Posts und Antworten auf Kommentare in der Inbox. Nur zwei Fälle lösen wirklich die Kennzeichnungspflicht aus:

  • Ein fotorealistisches KI-Bild, -Video oder -Audio, das als echt durchgehen könnte (siehe Fall 1);

  • KI-generierter Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse, der ohne menschliche Prüfung veröffentlicht wird (siehe Fall 2).

Und der Chatbot-Fall?

Artikel 50 verlangt außerdem eine Offenlegung, wenn eine KI in einem echten Dialog direkt mit einer Person spricht. Das trifft auf Swat.io nicht zu. Die KI-Vorschläge im Inbox sind reine Antwortvorschläge, die immer ein Mensch prüft und absendet. Somit interagiert niemand direkt mit der KI und es entsteht auch keine Offenlegungspflicht. Das gilt auch bei Automatisierungen, die bei DMs automatische Antworten auslösen. Hier handelt es sich nicht um einen Chatbot in diesem Sinn: Die Antworten stammen von Menschen und werden nur automatisiert ausgespielt.

Fall 1: Fotorealistische KI-Medien (Deepfakes)

Ein Label brauchst du, sobald ein KI-Bild, -Video oder -Audio so echt wirkt, dass es fälschlich für authentisch gehalten werden könnte. Das Gesetz spricht hier von einem "Deepfake". Drei Merkmale müssen dafür zusammenkommen:

  • Ähnlichkeit: Der Inhalt gleicht einer realen Person, einem Objekt, einem Ort oder einem Ereignis stark;

  • Existenz: Das Vorbild existiert real oder könnte plausibel real existieren;

  • Täuschungseignung: Der Inhalt könnte den Eindruck erwecken, echt oder wahr zu sein.

Ein typisches Beispiel ist ein fotorealistisches KI-Porträt einer Person, die es gar nicht gibt, in einem Posting. Klar erkennbar stilisierte, gezeichnete oder cartoonhafte KI-Bilder fallen dagegen nicht darunter, egal wie stark KI im Prozess beteiligt war. Und auch der Kontext zählt: Wenn dein Publikum ohnehin nicht erwartet, dass die Darstellung echt ist, kann die Täuschungseignung ebenso entfallen.

Beachte: Einen entsprechenden Hinweis musst du spätestens beim ersten Sichtkontakt klar und wahrnehmbar geben, zum Beispiel als sichtbares Label im Bild oder als hörbaren Hinweis im Audio. Es reicht nicht, dich auf die unsichtbare maschinenlesbare Markierung des KI-Anbieters zu verlassen. Diese technische Markierung ist Sache des Anbieters, die sichtbare Offenlegung ist deine.

Fall 2: KI-Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse

Dieser Fall ist vor allem dann relevant, wenn du im öffentlichen Sektor arbeitest oder für eine NGO Inhalte veröffentlichst. Kennzeichnungspflichtig ist KI-generierter oder KI-veränderter Text nur dann, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind. Der Text ist:

  • Veröffentlicht;

  • Dazu bestimmt, die Öffentlichkeit zu informieren;

  • Auf eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse bezogen.

Zu solchen Angelegenheiten zählen unter anderem Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit sowie Umweltschutz.

Die wichtigste Entlastung: Text, der einer echten menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag, muss nicht gekennzeichnet werden. Gemeint ist eine inhaltliche Prüfung durch eine Person mit entsprechendem Fachwissen, die den Text inhaltlich verantwortet. Eine rein formale Kontrolle wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur genügt dafür ausdrücklich nicht. In der Praxis heißt das: Sobald bei euch jemand den Text inhaltlich freigibt und dafür verantwortlich zeichnet, greift die Ausnahme.

Normale Marketing-, Sales- oder Support-Texte fallen ohnehin nicht unter diesen Fall, weil sie keine Information der Öffentlichkeit zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse sind.

Wie du richtig kennzeichnest

Wenn ein Label nötig ist, halte es sachlich und knapp. Bewährte, wenig wertende Formulierungen sind:

  • "KI-generiert" oder "AI-generated": Der neutrale Standard für vollständig KI-erstellte Inhalte;

  • "KI-unterstützt" oder "AI-assisted": Für Inhalte, bei denen KI mitgewirkt hat;

  • "Entwurf mit KI" oder "Drafted with AI": Signalisiert, dass ein Mensch den Inhalt geprüft und bearbeitet hat.

Für kurze UI-Texte wie Labels oder Tooltips wirken "KI-generiert" beziehungsweise "KI-unterstützt" oft am neutralsten, weil sie sachlich klingen und nicht wie eine Warnung. Die EU-Kommission stellt außerdem einen kostenlosen, offiziellen Icon-Satz bereit (eine "AI GENERATED"-Leiste, eine "AI MODIFIED"-Leiste sowie ein einfaches rundes "AI"-Symbol). Das bloße "AI"-Symbol ist das gesetzliche Minimum, empfohlen wird die Kombination aus Icon und kurzem Text.

Zur Platzierung:

  • Bei Bild und Video gehört das Label direkt in den Inhalt, sichtbar beim ersten Kontakt und lang genug, um es zu bemerken;

  • Bei Text steht der Hinweis nahe der Überschrift;

  • Bei reinem Audio braucht es einen hörbaren Hinweis;

  • Ein Vermerk allein im Impressum oder im Kleingedruckten reicht in keinem Fall.

Fristen und Übergang

Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Zwei Dinge solltest du dazu wissen:

  • Keine Rückwirkung: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Wird ein solcher Inhalt nach diesem Datum erneut veröffentlicht oder wesentlich überarbeitet, fällt er wieder in den Anwendungsbereich;

  • Übergangsfrist für die technische Markierung: Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt die maschinenlesbare Markierungspflicht (Artikel 50 Absatz 2) erst ab dem 2. Dezember 2026.

Den vollständigen Gesetzestext der Verordnung (EU) 2024/1689 findest du auf EUR-Lex.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel dient ausschließlich deiner Information und ist eine allgemeine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Swat.io übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die rechtliche Bewertung deiner konkreten Inhalte. Ob im Einzelfall eine Kennzeichnungspflicht besteht, hängt von deiner individuellen Situation ab. Kläre rechtliche Fragen im Zweifel mit einer qualifizierten juristischen Beratung.

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